FAQ – Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist Logopädie?

Die meisten Menschen kennen Logopädie als „Sprachtherapie“. Vielen ist nicht bewusst, dass auch Stimmtherapie, Schlucktherapie und Sprechtherapie auch zu den Aufgaben eines Logopäden/in gehören. Eine Vielfalt an Störungsbildern, wie die Behandlung von Sprach-, Sprach-, Stimm-, und Schluckstörungen bei Patienten jeden Alters werden durch einen medizinisch geschulten Therapeuten behandelt. Die Behandlungen können ein- bis mehrmals pro Woche stattfinden. Dies wird durch den verordnenden Arzt festgelegt.

Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung?

Stellen Sie sich/ Ihr Kind / Ihren Angehörigen bei dem Arzt Ihres Vertrauens (z.B. Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater- und Pädaudiologe, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe etc.) vor und schilden Sie ihre Beobachtungen, Auffälligkeiten und Symptome.

Der jeweilige Arzt wird eine entsprechende Diagnostik durchführen und bei Bedarf eine logopädische Verordnung ausstellen.

Wie läuft eine Behandlung ab? Wie lange dauert diese und darf ich als Begleitperson dabei sein?

Die Basis einer guten und effektiven Behandlung ist die Anamnese und die Diagnostik. In der ersten Stunde findet ein offenes Anamnesegespräch statt sowie die ersten Diagnostiken / Untersuchungen in den verschiedenen Bereichen (Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verständnis, Schlucken, Atmung, Stimme). Jede logopädische Therapie beinhaltet spezifische und zielgerichtete Übungen, Gespräche zum Verlauf sowie Anleitungen für das selbständige, häusliche Üben.

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten, diese kann je nach Störungsbild aber auch variieren (60 Minuten oder 30 Minuten). Je nach Schweregrad des Störungsbildes kann ein- bis mehrmals die Woche Therapie verordnet werden.

Nicht zu unterschätzen ist die Arbeit bzw. die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Eltern- oder Angehörigengespräche sind Teil der Therapie und unabdingbar, weshalb das in der Praxis einen hohen Stellenwert hat.

Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Therapieeinheiten trägt die jeweilige Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz.

Bei erwachsenen Patienten (ab 18 Jahren) müssen diese einen Eigenanteil pro Verordnung leiten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert je nach Krankenkasse und Anzahl der Behandlungseinheiten.

Privat Versicherte
Über praxisinterne Sätze werden Privatpatienten abgerechnet.

Selbstzahler
Über einen praxisinternen Satz rechnen wir Selbstzahler ab.

Bei Fragen zu den Preisen, kontaktieren Sie uns gern! Wir geben Ihnen gerne darüber Auskunft.

Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Ja, es können Hausbesuche durchgeführt werden. Hierfür muss der Arzt einen Hausbesuch verordnen.

Wird auch eine LRS (Lese-Rechtschreib-Störung*) durchgeführt und wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich ist eine LRS Therapie keine Kassenleistung und ist deshalb auch nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sie kann eine Spätfolge von z.B. einer Sprachentwicklungsstörung oder Aussprachestörung (phonetisch-phonologische Störung) sein. Sie kann ebenfalls im Rahmen einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS) auftreten. In diesen Bereichen kann eine logopädische Therapie verordnet werden.

Häufige sprachliche Auffälligkeiten, die mit einer LRS einhergehen können, sind:

  • Sprachentwicklungsverzögerungen
  • Wortfindungsschwierigkeiten (Speicherung und/ oder Abruf)
  • eingeschränkte phonologische Bewusstheit (Probleme beim Reimen, bei Silben etc.)
  • uvm.

Da es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt, melden Sie sich gerne telefonisch in der Praxis Logoreich, um Ihre Fragen beantworten zu können!

 (* Die Therapien von Lese-Rechtschreib-Störungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. In Einzelfällen gibt es aber die Möglichkeit, dass das zuständige Jugendamt gemäß §35a. SGB VIII die anfallenden Therapiekosten übernimmt.)